Die Nutzung von sozialen Medien steht bei Schülerinnen und Schüler hoch im Kurs. Die meisten verbringen täglich Stunden darin. Zu den aktuell am häufigsten verwendeten Medien-Plattformen gehört Instagram. Viele personenbezogenen Daten werden von den Jugendlichen auf Instagram preisgegeben, ohne dass sie über eventuelle Konsequenzen nachzudenken. Dabei ist Instagram ein datengetriebenes digitales Artefakt, welches die personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet. Es erscheint daher wichtig, vor dem Hintergrund theoretischer Grundlagen des Data-Minings dieses datengetriebene digitale Artefakt aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und dadurch das Datenbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die Jugendlichen sollen zu einem persönlich bewussten Umgang mit Daten und Social-Media gelangen.

Steckbrief des Unterrichtsmoduls

Titel: Datenbewusstsein am Beispiel von Instagram

Stichworte: Datenbewusstsein, Data Science, Internet-Suchmaschine

Zielgruppe: Lerngruppen aus Informatikkursen der EF aus der gymnasialen Oberstufe - keine Einschränkung der Klassengröße - sowohl homogene als auch heterogene Zusammensetzung möglich

Inhaltsfeld: "Informatik, Mensch und Gesellschaft" (insbesondere der Schwerpunkt: Datenbewusstsein), "Daten und Information", "Informatiksysteme"

Vorkenntnisse: Dieses Unterrichtsmodul setzt einige wenige Vorkenntnisse der Lernenden voraus. Die Verwendung von sozialen Medien, insbesondere Instagram, sollte gebräuchlich sein. Ebenso sollten auch gewisse Grundkenntnisse und ein grundlegendes Bewusstsein für unterschiedliche digitale datengetriebene Artefakte bestehen.

Zeitlicher Umfang: 4 Unterrichtsstunden a 45 Minuten

Gegenstandsbereich (Fachinhalt) des Unterrichtsmoduls

Gegenstand der von uns geplanten und durchgeführten Unterrichtseinheit ist das Konzept des Datenbewusstseins. Dieses didaktische Konzept der informatischen Allgemeinbildung bezieht sich auf die alltägliche Interaktion mit den verschiedensten digitalen datengetriebenen Artefakten und das Bewusstsein für das dabei ablaufende Sammeln und Verarbeiten von Nutzerdaten. Das Ziel des Unterrichts ist, die Schülerinnen und Schüler dazu zu bewegen, die eigene Nutzung digitaler datengetriebener Artefakte zu reflektieren und das theoretische Wissen zu vermitteln, um zu verstehen und zu erkennen, an welchen Stellen Daten mit welchen Methoden gewonnen werden und wozu diese Daten genutzt werden. Durch das Vermitteln dieses Wissens soll erzielt werden, dass die Schülerinnen und Schüler, nach einer kritischen Betrachtung verschiedener Perspektiven, selbstbestimmt und bewusst mit ihren Daten in der Interaktion mit digitalen Datengetrieben Artefakten umgehen und ihre Rechte in Bezug auf diese Daten kennen.

Überblick über den Verlauf des Unterrichtsmoduls

Die Unterrichtseinheit unterteilt sich neben der Einleitung und der Verabschiedung in sechs didaktisch relevante Einheiten. Da die Einleitung und Verabschiedung, neben der ersten Interaktion mit den SuS, dem „Eisbrechen“ und dem Abrunden der Unterrichtseinheit dient, und keine Lernziele oder Kompetenzen erzielen soll, wird im Verlaufe nicht weiter auf sie eingegangen.

Die Unterrichtseinheit ist unterteilt in:

  1. Einleitung
  2. Vorwissen aktivieren
  3. Profilanalyse
  4. Vortrag
  5. Gruppenarbeit
  6. Juristische Grundlagen
  7. Zukunftsaussichten
  8. Verabschiedung

Ziele des Unterrichtsmoduls

Beginnend mit dem Aktivieren des Vorwissens sollen die SuS durch die Umfragen und die Auswertungen angeregt werden, sich ihr Nutzungsverhalten, insbesondere ihre Nutzungsdauer, bewusst zu machen und kritisch zu hinterfragen. Dies dient dazu, den Blickwinkel der SuS zu öffnen, um in den folgenden Teilen des Unterrichts den Perspektivwechsel zu erleichtern.

Anschließend werden sie mithilfe der Profilanalyse mit den beispielhaften Nutzerprofilen konfrontiert, um eine Möglichkeit zu haben, sich mit dem Medium auseinanderzusetzten und eine neue Sicht zu erlangen. Da die zeitliche Beschränkung dazu führt, dass eine eher algorithmische Analyse der Struktur des digitalen datengetriebenen Artefaktes nicht vermittelt werden kann, ist es das Ziel, den SuS eine auf logischem Denken basierende Analyse eines Profils zu vermitteln und den SuS ein Gefühl für die Menge an Informationen zu geben, welche aus einem Profil gewonnen werden können.

In dem darauffolgenden Vortrag ist es das Ziel, dass die SuS ein Verständnis für den breiteren Kontext des Datengeschäfts erlangen und Fachbegriffe wie „digitaler Doppelgänger“, „Vorratsdatenspeicherung“, „explizite -und implizite Datenerhebung“ mit eigenen Worten erklären und miteinander in Verbindung bringen können.

Danach ist es das Ziel mittels einer Gruppenarbeit, dass die SuS die verschiedenen Perspektiven und Akteure der Datenverarbeitung kennenlernen und sich in diese hineinversetzen. In der Gruppenarbeit diskutieren sie dann über diese und beim späteren Zusammentragen evaluieren sie die Ziele anderer Akteure und wägen sie mit den eigenen ab.

Nun im Abschnitt der juristischen Grundlagen ist es wichtig, die Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte in Bezug auf ihre Daten in sozialen Medien aufzuklären. Dazu wird wir kurz auf die theoretischen Grundlagen eingegangen, die es zum Thema DSGVO der EU, BDSG und AGB zu wissen gibt. Die Schülerinnen und Schüler erweitern dadurch nicht nur ihr Fachvokabular, sondern lernen auch, dass sie in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten nicht allein gelassen werden. Darauf folgt eine selbständige Arbeitsphase, in welcher die Schülerinnen und Schüler sich die Nutzungsbedingungen von Instagram raussuchen und anhand von Leitfragen erkunden. Die Schülerinnen und Schüler sollen aus dieser Aufgabe lernen, AGB oder Nutzungsbedingungen nach den relevanten Informationen zu scannen und erkennen, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen, um die es sich dabei handelt, zu erkennen und um in der Lage zu sein, selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit den eigenen Daten auf einer Plattform wie Instagram umzugehen.

Letztendlich ist es die Aufgabe der Zukunftsaussichten, dass die SuS aufmerksamer für neue Entwicklungen im Bereich der Datenverarbeitung werden und reflektieren können, welche der aufgezeigten Zukunftsaussichten möglich und/oder realistisch sind. Dabei entwickeln sie ein Bewusstsein für die Gefahren und Chancen, die eine Weiterentwicklung digitaler datengetriebener Artefakte in eine bestimmte Richtung mit sich bringen kann.

Sachanalyse des Unterrichtsmoduls

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Dualitätsrekonstruktion zum digitalen datengetriebenen Artefakt Instagram

Die verschiedenen Unterrichtselemente beschäftigen sich mit unterschiedlichen Inhalten.

Vorwissen aktivieren: Es werden anonyme Umfragen zum aktuellen Wissensstand und zu den Nutzungsgewohnheiten der SuS von Instagram durchgeführt, um in die Thematik der Unterrichtseinheit einzuleiten und die Ergebnisse anschließend auszuwerten und im Verlauf der folgenden Unterrichtselemente wieder aufzugreifen.

Profilanalyse: Die beiden Profile stellen beispielhafte Nutzer dar. Sie sind sehr stereotypisch und mit einem chronologischen Gedanken entwickelt worden, um den SuS eine klare und eher einfach zu erschließende Plattform zu präsentieren. So ergibt sich idealerweise, mithilfe der Bearbeitungszeit, eine Struktur passend zum Analyseprozess und die SuS haben so die Möglichkeit, das eigene Verhalten auf der Plattform zu reflektieren und eine Verbindung zwischen kommerziellen Aspekten und Inhalten der Plattform herzustellen.

Vortrag: Der Inhalt schließt sowohl die Nutzer- als auch die Unternehmensperspektive von Instagrams Geschäftsmodell ein, welche Rolle digitale Doppelgänger in diesem spielen, wie diese konstruiert werden und zu welchen Zwecken sie verwendet werden können. Digitale Doppelgänger beziehen sich auf eine konkrete Person und bestehen aus den gesammelten personenbezogenen Daten der jeweiligen Person. Dabei ist der digitale Doppelgänger nur begrenzt genau in der Abbildung der Realität. Die Daten des digitalen Doppelgängers werden mittels der Instagram App in diesem Beispiel erhoben. Dafür wird in explizite -und implizite Datenerhebung unterschieden. Explizit sind die Daten, die der Nutzer aktiv zum Zweck Daten zur Verfügung zu stellen eingibt. Implizit sind die Daten, die durch Beobachtung, Tracking gewonnen werden oder vom Nutzer mit einem anderen primären Zweck als Daten zur Verfügung zu stellen eingegeben wurden.

Gruppenarbeit: Die Gruppenarbeit beschäftigt sich mit den Vorteilen und Nachteilen der Datenverarbeitung aus Sicht der Privatnutzer, der Gesellschaft und der Unternehmen. Die Gruppen haben dazu Arbeitsblätter mit erdachten und / oder realen Szenarien und Situationen bekommen, aus welchen die SuS Vor- oder Nachteile formulieren sollen, die sich durch die technologie Vorratsdatenspeicherung ergeben könnten.

Juristische Grundlagen: Die seit dem 25. Mai 2018 bestehenden Vorschriften der DSGVO schützen die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen auf EU-Ebene und lassen dabei Spielraum an einigen Stellen für ihre Mitgliedsstaaten. Es wird insbesondere geregelt, wie Unternehmen die privaten Daten von Personen erheben und verarbeiten. Auf Bundesebene setzt dann das BDSG an und beruht auf den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes. Speziell wird im BDSG auch die Umsetzung der Datenschutz-Richtlinien der EU für Polizei und Justiz geregelt. Während es sich bei der DSGVO und dem BDSG um Vorschriften und Gesetze handelt, sind die AGB für eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingungen, die jedes Unternehmen als eine Vertragspartei im Rahmen der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit festlegt. In den AGB darf von gesetzlichen Regelungen nur abgewichen werden, wenn dies zum Vorteil des Kunden geschieht. Bei Instagram handelt es sich hierbei um sogenannte Nutzungsbedingungen, denen jeder Nutzer beim Erstellen eines Profils und bei jeder Änderung zustimmt und einwilligt, sich vertraglich an diese zu halten.

Zukunftsaussichten: In einem Video wird der Zugriff auf persönliche Daten, wie z. B. Daten der Krankenkasse, Adresse und Finanzinformationen, durch einen Pizza-Lieferdienst der Zukunft dargestellt. Dieser Zukunftsausblick dient als Diskussionsgrundlage der folgenden Plenumsdiskussion, welche durch die Lehrperson moderiert wird. Es werden die einzelnen im Video angesprochenen Möglichkeiten der Datenverarbeitung einzeln betrachtet und ein Einblick in schon heute mehr oder weniger gängige Praktiken in den jeweiligen Bereichen gegeben. So wird z. B. das Krankenkassen-Modell angesprochen, welches mithilfe einer Fitness-Uhr die gesundheitsrelevanten Daten der Versicherungsnehmer auswertet und anhand dieser die Höhe der Beiträge reguliert.

Didaktische Begründung des Unterrichtsmoduls

Die verschiedenen Unterrichtselemente verwenden unterschiedliche Methoden und werden deshalb im Folgenden einzeln betrachtet.

Vorwissen aktivieren: Das Aktivieren des Vorwissens erfüllt den Zweck, dass die SUS sich eigene Gedanken zu dem Thema machen und somit sie selbst und die Lehrperson sich ein Bild vom bisherigen Wissenstand machen können, sodass manche Themenbereiche im Verlauf der Unterrichtseinheit vielleicht aufgegriffen werden können. Mit dem digitalen Hilfsmittel Mentimeter können die Ergebnisse einfach eingesehen und übersichtlich für das Plenum präsentiert werden.

Profilanalyse: Bei der Profilanalyse ist es essenziell, dass die SuS sich selbst mit dem digitalen Artefakt auseinandersetzen. Da die Analyse der Profile mithilfe der Instagram-Plattform höchstwahrscheinlich zu Unruhe führen würde, werden die Profile anhand einer PDF-Datei zu Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass die SuS sich über mehrere Minuten mit den Profilen inhaltlich auseinandersetzen müssen und somit als Lernprodukt unbewusst eine Methodik der Profilanalyse erstellen.

Vortrag: Für diesem Abschnitt wurde die Methode des Lehrervortrags gewählt, zum einen damit es Abwechslung in der Unterrichtsgestaltung gibt, zum anderen, weil diese Methode der Erfüllung der Lernziele am ehesten gerecht wird. Die einzelnen Fachbegriffe könnte man den SuS auch in Sachtexten zur Selbsterschließung näherbringen, jedoch bietet der Vortrag die Möglichkeit, diese zusammenhängend als großes Ganzes darstellen, viel eher und natürlicher als andere Methoden. Zum Schluss sollen die SuS die gehörten und trotzdem gelernten Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben, wodurch die Lernfortschritte noch einmal gefestigt werden und die Lehrperson einen Überblick über den Lernfortschritt der SuS bekommt.

Gruppenarbeit: Mit einer Gruppenarbeit wird eine Diskussion der SuS untereinander gefördert. Da es hier um etwas stark Meinungsbasiertes geht, lernen die SuS in einer Gruppenarbeit und im Austausch mit anderen SuS am besten, welche Aspekte der Datenverarbeitung für sie selbst besonders wichtig erscheinen und wie sie sie gegen die eigenen Interessen abwägen. In der Diskussion mit anderen Sus sind sie zudem freier und weniger in der Erarbeitung gezwungen, gewisse Inhalte zu erschließen. Somit kommen auch Aspekte zu tragen, die normalerweise nicht aufkommen würden.

Juristische Grundlagen: Die gewählte Methode des kurzen Vortrages zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen ist der Kürze der Zeit geschuldet, da sich in so einem Vortrag in kürzerer Zeit mehr Informationen verpacken lassen, als wenn die Schülerinnen und Schüler sich diese selbst anhand von Materialien erarbeiten würden. Eine andere Methode wäre hier nachhaltiger, wir haben allerdings eine gute Balance aus zeitlicher und inhaltlicher Effektivität gesucht. Allerdings werden die Schülerinne und Schüler durch Fragen der Lehrperson mit einbezogen, um den frontalen Charakter dieser Form des Unterrichts etwas aufzulockern. Das Erkunden der Nutzungsbedingungen anhand von Leitfragen dient dem Zweck, dass die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung die Erfahrung sammeln, wie umfangreich solche Vertragsbedingungen in der Realität sind. Außerdem wird hier die Brücke zwischen Theorie und Praxis geschlossen, indem die Schülerinnen und Schüler eine AGB kennenlernen, die für sie in ihrer Lebenswelt tatsächlich relevant ist, den meisten aber wenig oder nicht bekannt ist.

Zukunftsaussichten: Um die SUS wieder neu zu motivieren, soll das Video eine Abwechslung zu den vorherigen Vorträgen sein und die Aufmerksamkeit wieder konzentrieren. Die Diskussion der Inhalte des gezeigten Videos im Plenum führt zu einem Austausch der verschiedenen Sichtweisen und kann den SuS bei der Bildung einer eigenen Meinung helfen.

Überblick über den Unterrichtsverlauf

Das Unterrichtsmodul mit den zentralen Aktivitäten, inhaltlichen Schwerpunkten und Fachinhalten in den verschiedenen Phasen wird in der nachfolgenden Grafik zur Übersicht und Orientierung zusammengefasst. Die Materialien, wie etwa Arbeitsblätter und ergänzende Informationen, der verschiedenen Phasen sind in der Tabelle verlinkt.

PHASEN INHALTLICHE SCHWERPUNKTE/OPERATIONEN SOZIAL-/AKTIONSFORM MEDIEN INTENTIONEN U. BEGRÜNDUNGEN
Vorstellung, Einführung und Eisbrecher (5 min) Vorstellungsrunde, Frage nach Begriffen, die die SuS diese Woche schon gegoogelt haben Klasse Whiteboard Einführung und Kennenlernen
Plan vorstellen (5 min) Unterrichtsplan, Motivation und Ziele mündlich vorstellen Lehrkörper/Klasse Whiteboard Ziele und Motivation für die SuS
Googlen von vorgegebenen Suchbegriffen (15 min) Die SuS googlen vorgegebene Suchbegriffe, z.B. Paderborn, Universität, Schule, Wetter und schreiben Beobachtungen auf Gruppenarbeit AB1, PCs Die Beobachtungen der Suchergebnisse von Google anhand der Leitfragen analysieren
Zusammentragen der Ergebnisse (15 min) Die SuS stellen kurz als Gruppe die Ergebnisse der Recherche vor (z.B. Schule→ Schulen in PB, …) Klasse Whiteboard Die SuS sollen sehen, dass Google nicht nur eine Suchmaschine ist, siehe Maps, das den Standort verwendet, etc.
Arten der Erhebung (10 min) Frage, was Google überhaupt erhebt → Vorkenntnisse Lehrkörper/Klasse Whiteboard Weiterführung zum Datenbewusstsein
Datenerhebung (15 min) Text zu explizit und implizit erhobenen Daten Einzelarbeit AB2 Arten der Datenerhebung verstehen
Frage, welche Daten explizit und implizit erhoben wurden (10 min) Die SuS diskutieren, welche Daten beim vorherigen Googlen erhoben wurden Gruppenarbeit AB2 Datenerhebung bei den speziellen Suchanfragen
Zusammentragen (10 min) Ergebnisse sichern Lehrkörper/Klasse Beamer, AB2 Verbindung Datenerhebung und Google
Pause (20 min)
Zwecke (10 min) Frage, warum Google Daten erhebt und verarbeitet → Vorkenntnisse Lehrkörper/Klasse Whiteboard Frage nach dem Warum der Datenerhebung
Zwecke der Datenerhebung (15 min) Text zu Zwecken der Datenerhebung und -verarbeitung Einzelarbeit (Aufg. 1-2) AB3 Zwecke der Datenerhebung verstehen
Zusammentragen (10 min) Ergebnisse sichern Lehrkörper/Klasse Beamer, AB3 Verbindung Zwecke und Google
Persönliche Einordnung der Datenerhebung (10 min) Die SuS bilden sich eine Meinung zur Datenerhebung, indem Sie Vor- und Nachteile aufschreiben und reflektieren Partnerarbeit (Aufg. 3-4)

Gruppenarbeit

AB3 Meinung zu Zwecken bei der Datenerhebung beim Googlen
Diskussion (10 min) Diskussion über Datenerhebung und Datenverarbeitung von der Google Suchmaschine Klasse AB3 Vor- und Nachteile der Datenerhebung und Datenverarbeitung diskutieren
Maßnahmen (10 min) Die SuS lernen Maßnahmen in den eigenen Einstellungen kennen, die die Datenerhebung zumindest einschränken Lehrkörper/Klasse PC, Beamer, Geräte der SuS Einschränken von Datenerhebung
Fazit (10 min) SuS nach Erkenntnissen fragen, SuS füllen Feedbackbogen aus Lehrkörper/Klasse Feedbackbogen Schluss

Beschreibungen ausgewählter Materialien

Arbeitsblatt 1

Erhebung und Verarbeitung von Daten bei Suchmaschinen am Beispiel der Google Suche

Findet euch in eurer Gruppe [♣ – ♠ – ♥ – ♦] an den Computern nebenan zusammen. Eure Aufgabe ist es, folgende Begriffe in die Google Suche einzugeben. Besucht die Websites, die euch interessieren. Wir werden eure Beobachtungen im Plenum sammeln.

Suchbegriffe:

♣ Paderborn

♠ Universität

♥ Schule

♦ Wetter

Leitfragen:

• Was ist das Erste Ergebnis, das euch von Google vorgeschlagen wird?

• Was wird dir neben Suchergebnissen zu deiner Suche angezeigt?

• Sind Bilder oder Videos vorhanden?

• Werden zusätzliche Suchanfragen vorgeschlagen? Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

Arbeitsblatt 2

Erhebung und Verarbeitung von Daten bei Suchmaschinen am Beispiel der Google Suche

Aufgaben:

  1. Lies den Text und schreibe die Bedeutung der Begriffe „explizit erhobene Daten“ und „implizit erhobene Daten“ in die Tabelle (EA).
  2. Überlegt, welche Daten bei euer vorherigen Google Suche explizit und implizit erhoben wurden und ordnet sie passend in die Tabelle ein (GA).

Text: Explizit und implizit erhobene Daten

In einer Nachricht wie zum Beispiel „Ich habe am 19.1.2002 Geburtstag“ können ausdrücklich formulierte, explizite Botschaften oder Informationen stehen oder nicht benannte, indirekte Informationen. Man weiß, dass die Person im Januar Geburtstag hat. Die explizit erhobenen Daten sind also jene, die der Nutzende direkt und aktiv eingegeben bzw. erzeugt hat. Die Angabe des Geburtsdatums wird meistens in Benutzerkonten, wie zum Beispiel die von Google, erfragt.

Zusätzlich weiß man aber auch, dass die Person in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden ist. Das hat die Person einem aber nicht gesagt. Diese Information konnte implizit aus der Nachricht erschlossen werden, bzw. sie wurde implizit erhoben.

Explizit und implizit erhobene Daten stehen also in der Regel in der Verbindung zum Nutzenden und stellen oft personenbezogene Daten dar. Über die explizite Datenerhebung sind sich Nutzenden in der Regel bewusst. Dazu gehören z.B. bei Social Media Plattformen gepostete Texte und Bilder oder beim Telefonieren über das Mobilfunknetz die Telefonnummer desjenigen, den man anrufen möchte. Im Gegensatz dazu, werden implizit erhobene Daten indirekt durch Beobachtung (Tracking) oder Verarbeitung bereits erhobener Daten erhoben und generiert. Dieser Datenerhebung sind sich Nutzende oft nicht bewusst. Diese Daten werden während der Nutzung von Google Suche, Instagram, YouTube und co. „nebenbei“ erhoben oder generiert. Im Beispiel einer Social Media Plattform sind dies etwa Likes und Klicks.

explizit erhobene Daten implizit erhobene Daten
Bedeutung der Begriffe
Anwendung auf Google Suche

Arbeitsblatt 3

Erhebung und Verarbeitung von Daten bei Suchmaschinen am Beispiel der Google Suche

Text: Primäre und sekundäre Zwecke der Verarbeitung und Verwendung

Die primären und sekundären Zwecke beziehen sich auf die Absicht, mit der diese zuvor erhobenen Daten in und durch zum Beispiel Google Suche verarbeitet und verwendet werden. Primäre Zwecke umfasst, dass die erhobenen Daten dazu verarbeitet und verwendet werden, um weiterhin die Features (Funktionen und Eigenschaften) anbieten zu können.

Die primären Zwecke beziehen sich auf eine Nutzerperspektive auf die Verarbeitung und Verwendung. Die Daten werden verarbeitet und verwendet, um Nutzenden nachgefragte Funktionen anbieten zu können. Im Beispiel der Suchmaschine ist dies etwa das Anzeigen von Suchergebnissen. Personalisierte Ergebnisse gehören nur dann zu primären Zwecken, wenn es vom Nutzer ausdrücklich zugelassen worden ist, die Daten zur Personalisierung zu verwenden. Diese Verwendung ist in dem Fall noch ein primärer Zweck.

Sekundäre Zwecke bedeutet, dass die Daten verarbeitet und verwendet werden, um weitere Zwecke zu verfolgen z.B. weitere wirtschaftliche oder wissenschaftliche Zwecke. Diese „Zweitverwertung“ der Daten bezieht sich auf einer Anbieterperspektive auf die Verarbeitung und Verwendung der erhobenen Daten: Wozu kann ein Anbieter einer derartigen Plattform die erhobenen Daten noch nutzen? Im Kontext von Streamingdiensten (z.B. Spotify) könnte dies etwa umfassen, dass Nutzungsdaten (z.B. gehörte Musik) zur Analyse der Emotionen der Nutzenden verwendet werden.

Aufgaben:

  1. Lies den Text und schreibe die Bedeutung der Begriffe „primäre Zwecke“ und „sekundäre Zwecke“ in das Textfeld (EA).
  2. Welche Zwecke könnte Google mit den Daten aus der vorherigen Suche verfolgen? Ordnet eure Ergebnisse den primären Zwecken und sekundären Zwecken zu (EA).
  3. Diskutiert mit eurem Partner die Vor – und Nachteile der Datenerhebung durch Google.
  4. Beziehe zu folgender Aussage begründet Stellung: „Im Grunde besteht die Wahl zwischen einer bedingungslosen Zustimmung (der Datenverarbeitung durch Google) oder einem vollständigen Ausschluss von der Nutzung.“