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Aktuelle Version vom 18. November 2019, 17:26 Uhr
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Kernlehrpläne für das Fach Informatik herausgegeben, die von den Schulen umgesetz werden sollen. Ein verbindlicher Kernlehrplan steht für die folgenden Schulformen und -stufen:
- Kernlehrplan Wahlpflichtfach Informatik für die Realschule
- Kernlehrplan Wahlpflichtfach Informatik für die Sekundarstufe I am Gymnasium
- Kernlehrplan Informatik für die Sekundarstufe II an Gymnasien und Gesamtschulen
Einen Lehrplan für Informatik in Grundschulen gibt es nicht. Hier kann sich an den Standards der Gesellschaft für Informatik oder an den Standards des Haus der kleinen Forscher orientiert werden. Neben den Lehrplänen zum Fach Informatik haben Schulen die Pflicht, den Medienkompetenzrahmen umzusetzen.
Kernlehrplan Wahlpflichtfach Informatik für die Realschule
In Kraft treten
Der Lehrplan ist zum 1.8.2015 in Kraft getreten.
Kompetenzorientierung
Die übergreifende fachliche Kompetenz des Faches Informatik bestehen aus den Kompetenzbereichen und Inhaltsfeldern. Aus der Verknüpfung dieser werden die Kompetenzerwartungen, die das Fach Informatik an die Schülerinnen und Schüler stellt, formuliert. Im Lehrplan werden Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte in den Jahrgangsstufen 7 und 8 gemeinsam und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 gemeinsam formuliert.
Kompetenzbereiche
- Argumentieren
- Modellieren und Implementieren
- Darstellen und Interpretieren
- Kommunizieren und Kooperieren
Inhaltfelder
- Information und Daten
- Algorithmen
- Sprachen und Automaten
- Informatiksysteme
- Informatik, Mensch und Gesellschaft
Kernlehrplan Wahlpflichtfach Informatik für die Sekundarstufe I am Gymnasium
<ref>https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplan/211/34241_WP_Informatik.pdf</ref>
In Kraft treten
Der Lehrplan wird zum 1.8.2020 in Kraft treten.
Kompetenzorientierung
Die übergreifende fachliche Kompetenz des Faches Informatik bestehen aus den Kompetenzbereichen und Inhaltsfeldern. Aus der Verknüpfung dieser werden die Kompetenzerwartungen, die das Fach Informatik an die Schülerinnen und Schüler stellt, formuliert. Im Lehrplan werden übergeordnete Kompetenzerwartungen, über die Schülerinnen und Schüler zum Ende der Sekundarstufe I verfügen sollen, formuliert.
Kompetenzbereiche
- Argumentieren
- Modellieren und Implementieren
- Darstellen und Interpretieren
- Kommunizieren und Kooperieren
Inhaltfelder
- Information und Daten
- Algorithmen
- Formale Sprachen
- Informatiksysteme
- Informatik, Mensch und Gesellschaft
Kernlehrplan Informatik für die Sekundarstufe II an Gymnasien und Gesamtschulen
<ref>https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upload/klp_SII/if/KLP_GOSt_Informatik.pdf</ref>
In Kraft treten
Der Lehrplan ist zum 1.8.2014 ab der Einführungsphase in Kraft getreten.
Kompetenzorientierung
Die übergreifende fachliche Kompetenz des Faches Informatik bestehen aus den Kompetenzbereichen und Inhaltsfeldern. Aus der Verknüpfung dieser werden die Kompetenzerwartungen, die das Fach Informatik an die Schülerinnen und Schüler stellt, formuliert. Im Lehrplan werden Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte, über die Schülerinnen und Schüler zum Ende der Einführungsphase bzw. der Qualifikationsphase II verfügen sollen, formuliert.
Kompetenzbereiche
- Argumentieren
- Modellieren
- Implementieren
- Darstellen und Interpretieren
- Kommunizieren und Kooperieren
Inhaltfelder
- Daten und ihre Strukturierung
- Algorithmen
- Formale Sprachen und Automaten
- Informatiksysteme
- Informatik, Mensch und Gesellschaft
<references />